BiMo Tipi-Zeltverleih
Allgemeine Geschäftsbedingungen von BiMo GbR
Artikel 1: Allgemein
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht akzeptiert, außer wenn diese durch den Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die folgenden Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.
1.2. BiMo GbR führt die Dienstleistungen entsprechend den hier genannten Bedingungen und der aktuell gültigen Preise, die Sie der Website entnehmen können, aus.
1.3. Ist in diesen AGB von Schriftformerfordernis die Rede, so ist ebenfalls E-Mail-Schriftverkehr gemeint.
Artikel 2: Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kaufverträge und Mietverträge zwischen dem Auftraggeber und BiMo GbR als Auftragnehmer sowie einbezogenen Dritten. Die Bedingungen gelten auch für Vereinbarungen über die Ausführung und Annahme von Arbeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie einbezogenen Dritten.
2.2. Änderungen und Abweichungen dieser Bedingungen und der Vereinbarungen zwischen BiMo GbR und dem Auftraggeber gelten nur, wenn diese zwischen Auftraggeber und BiMo GbR schriftlich bestätigt wurden.
2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht für die vertraglichen Beziehungen zwischen BiMo GbR und Auftraggeber.
Artikel 3: Zustandekommen des Vertrages
3.1. Die Inhalte der Anzeigen von BiMo GbR sind unverbindlich und als Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber zu sehen.
3.2. Der Vertrag ist nur dann zustande gekommen, wenn BiMo GbR die Vereinbarungen schriftlich bestätigt, eine Rechnung an den Auftraggeber versendet oder mit der Ausführung des Auftrages bereits begonnen hat.
3.3. Zusätze und Änderungen des Angebots sind erst dann gültig, wenn BiMo GbR diese schriftlich bestätigt.
3.4. Wenn diese Änderungen zu Erhöhung oder Verminderung des Angebotspreises führen, müssen diese Preisänderungen schriftlich durch beide Parteien bestätigt werden.
3.5. Der Auftraggeber kann sich nicht auf ein Angebot berufen, wenn BiMo GbR offensichtlich über dessen Inhalt im Irrtum war und der Auftraggeber dies hätte erkennen können.
3.6. Zusätze, Änderungen und jegliche Absprachen sind erst dann gültig, wenn diese von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 4: Ausführung des Auftrags
4.1. BiMo GbR verpflichtet sich, dem Auftraggeber den Mietgegenstand gemäß Vereinbarung über Beschreibung, Qualität und Menge für den vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen.
4.2. BiMo GbR hat das Recht bestimmte Dienstleistungen durch Dritte verrichten zu lassen, wenn die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages dies verlangt.
4.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle benötigten Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrages gegeben sind. Findet die Bereitstellung der benötigten Voraussetzungen durch den Auftraggeber nicht statt, behält BiMo GbR sich das Recht vor, die Vorbereitungen für die Ausführung des Auftrages und die Ausführung des Auftrages je nach Situation und Möglichkeit selbst die benötigten Voraussetzungen zu schaffen, die Ausführung zu unterbrechen oder abzubrechen. Der potenziell entstandene Schaden verursacht durch etwaige notwendig gewordene Vorbereitung seitens der BiMo GbR, Unterbrechung oder Abbruch der Ausführung des Auftrages muss durch den Auftraggeber ersetzt werden.
4.4. Werden für die Ausführung des Auftrages aus rechtlichen Gründen Genehmigungen oder Zulassungen durch Dritte benötigt, sind diese durch den Auftraggeber auf seine Kosten rechtzeitig vor der Lieferung einzuholen. Kann die Ausführung des Auftrages nicht oder nur teilweise stattfinden, mangels benötigter Genehmigungen oder Zulassungen durch Dritte, bleibt die Zahlungsverpflichtung laut Vertrag unangetastet bestehen.
4.5. Bei Lieferung, falls angebotenen Auf- und Abbau muss der Auftraggeber stets an der vereinbarten Lieferadresse anwesend sein.
4.6. BiMo GbR muss den Auftrag unmittelbar nach Ankunft und ohne Hindernisse an der Lieferadresse ausführen können. Der Auftraggeber muss die Gegebenheiten und Eigenschaften des Bestimmungsortes des Mietgegenstandes zum Zeitpunkt des Auf- und Abbaus kennen.
4.7. Benötigt der Mietgegenstand eine Stromversorgung, hat der Auftraggeber für die Bereitstellung von Strom am Bestimmungsort des Mietgegenstandes Sorge zu tragen.
4.8. Wird diesen Bestimmungen durch den Auftraggeber nicht nachgekommen, fallen zusätzliche Kosten an.
Artikel 5: Preise
Wenn nicht in Preisangeboten auf der Website, Angeboten oder anderen Formen von Auftragsbestätigungen anders angegeben, sind alle durch BiMo GbR angebotenen Preise ohne Mehrwertsteuer und / oder anderen Gebühren, die bei Auftragsausführung anfallen, zu verstehen.
Artikel 6: Bezahlung
Wenn im Angebot oder auf dem Mietvertrag / Rechnung nicht anders bestimmt, beträgt das Zahlungsziel den gleichen Tag der eigenen Abholung der Spielgeräte / Equipment per Pay Pal oder Bar oder bei Anlieferung der Mietgeräte.
BiMo GbR behält sich vor, eine Anzahlung bei Übergabe der Mietsache zu erheben. Diese wird bei Rückgabe des Mietgegenstandes mit dem Endpreis verrechnet.
Artikel 7: Vermietung
7.1. BiMo GbR ist während der Ausführung des Auftrages nicht verantwortlich für Beschädigungen und Verlust von persönlichem Eigentum und für körperliche Schäden der anwesenden Personen und Teilnehmer.
7.2. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum von BiMo GbR und dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte weitervermietet oder ausgeliehen werden.
7.3. Im Fall der Vermietung des Mietgegenstandes ohne Betreuung durch Personal des Auftragnehmers muss der Auftraggeber vor der Ingebrauchnahme des Mietgegenstandes diesen auf Mängel und Schäden überprüfen. Festgestellte Mängel und Schäden müssen durch den Auftraggeber unverzüglich und vor der Inbetriebnahme des Mietgegenstandes schriftlich an BiMo GbR gemeldet werden. Hierzu bitte per Mail an Info@bimo-verleih.de.
7.4. Vor der Inbetriebnahme des Mietgegenstandes muss dieser durch den Auftraggeber sicher aufgestellt oder befestigt werden, sodass Gefahren durch Umstürzen etc. vermieden werden.
7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Mietgegenstand bestimmungsgemäß einzusetzen, diesen ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und diesen vor Überbeanspruchung und dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Gebrauchsanweisung / Spielanleitung des Mietgegenstandes bei dessen Nutzung zu beachten und über die Gebrauchsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und die Spielregeln des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Abholung durch den Auftraggeber oder bei Lieferung / Aufbau durch den Auftragnehmer zu kennen. Schäden am Mietgegenstand oder an Dritten durch den fehlerhaften Gebrauch des Mietgegenstandes sind dem Auftraggeber zuzurechnen. Der Mietgegenstand muss im selben Zustand an BiMo GbR zurückgegeben werden, in dem der Auftraggeber diesen empfangen hat.
7.6. An dem Mietgegenstand dürfen ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch BiMo GbR keine Veränderungen, wie z.B. streichen, beschriften, sägen, bekleben usw. durchgeführt werden. Führt der Auftraggeber ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch BiMo GbR Veränderungen am Mietgegenstand durch, werden dem Auftraggeber die Kosten des Schadens in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber muss die entstandenen Kosten unverzüglich ersetzen. Ist die Funktionalität des Mietgegenstandes durch die Veränderung des Mietgegenstandes durch den Auftraggeber nicht mehr oder nur noch teilweise gegeben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Minderung des Mietbetrages.
7.7. Ist der Mietgegenstand für einen Tag vermietet, muss der Auftraggeber den Mietgegenstand noch am selben Tag zurückbringen, es sei denn, es besteht eine abweichende, schriftliche Vereinbarung. Bei längerem Gebrauch als dem vereinbarten Zeitraum, werden zusätzliche Mietkosten in Rechnung gestellt. Der Mietzeitraum kann nur durch ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers verlängert werden.
7.8. Ist der Mietgegenstand für 24 Stunden über Nacht vermietet, so muss dieser am Tag der Anmietung bis 12.00 Uhr oder nach Absprache abgeholt sein oder geliefert worden sein, und am Tag nach der ursprünglichen Anmietung je nach[1] Vereinbarung bis 12.00 Uhr zurückgebracht oder bis 11.30 Uhr zur Abholung bereitgestellt werden. Abweichende Regelungen können nach Absprache schriftlich vereinbart werden.
Ist der Mietgegenstand innerhalb eines Tages vermietet, so sind Ab- und Anlieferzeiten sowie Rückgabezeiten individuell mit dem Auftragnehmer abzustimmen, spätestens am Miettag selbst, und schriftlich zu fixieren.
7.9. Treten Wetterumstände ein, bei denen der Gebrauch des Mietgegenstandes für Nutzer und eventuelle Betreuer, nicht wie vorhergesehen möglich ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und BiMo GbR kann nicht für entstehenden Schaden des Auftraggebers verantwortlich gemacht werden. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt bestehen, unabhängig von den Wetterumständen während des Mietzeitraumes.
Artikel 8: Verweigerung und Auflösung des Vertrages
8.1. BiMo GbR behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang zu verweigern oder aufzulösen.
8.2. Der Auftraggeber kann einen Auftrag schriftlich annullieren und ist dann verpflichtet die anfallenden Annullierungskosten zu tragen. Die Annullierungskosten sind abhängig von der Zeit zwischen Annullierung und Ausführung des Auftrages:
- Wird der Auftrag innerhalb von 48 Stunden nach Erteilung des Auftrages annulliert, fallen keine Annullierungskosten an.
- Wird der Auftrag nach 48 Stunden nach Erteilung des Auftrages annulliert, werden dem Auftraggeber 25% der Rechnungssumme, des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt.
8.3. Muss die Ausführung eines Auftrages unterbrochen oder abgebrochen werden durch einen Fehler des Auftraggebers mangels Genehmigung oder anderer Zustimmung durch Dritte u.a. auch wegen Gema-Rechten, für die jederzeit der Auftraggeber die Verantwortung trägt, muss der Auftraggeber unverzüglich den Rechnungsbetrag zuzüglich 25 % bezahlen. Dies ist der Ersatz für eventuellen Schaden, der für BiMo GbR durch diese Handlungen entstehen kann.
8.4. Wird der Mietgegenstand am vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt oder ist bei Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt niemand anwesend, wird die Lieferung nicht ausgeführt. Der Rechnungsbetrag wird trotz dessen in voller Höhe in Rechnung gestellt, so als ob die Lieferung wie vereinbart erfolgt wäre.
Artikel 9: Preisanpassung
BiMo GbR behält sich das Recht vor Preise zwischenzeitlich zu verändern. Der Auftraggeber hat das Recht, für am Zeitpunkt der Preisveränderung vertraglich bereits vereinbarte Preise, innerhalb von drei Tagen, nach Bekanntmachung der Preisveränderung, bereits bestätigte Aufträge aufzulösen.
Artikel 10: Haftung
10.1. Die Benutzung des Mietgegenstandes geschieht auf Risiko des Auftraggebers. BiMo GbR ist außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht haftbar für Folge-, Betriebs-, Verletzungs- und Körperschäden des Auftraggebers, seines Personals oder Dritten, die als Folge eines Defekts des Mietgegenstandes während der Mietperiode auftreten.
10.2. Der Auftraggeber muss BiMo GbR von jeglichem Anspruch von Dritten aus Schaden an Personen oder Gegenständen in Folge eines Defektes des Mietgegenstandes freistellen.
10.3. Im Falle der Beschädigung oder des Verschwindens des Mietgegenstandes oder eines Teils des Mietgegenstandes, haftet der Auftraggeber für den damit verbundenen Schaden.
10.4. Schäden am Mietgegenstand, wodurch dieser unbrauchbar wird, muss auf Basis des Neuwertes innerhalb von 2 Wochen ersetzt werden. Findet der Ersatz des Schadens nicht innerhalb von zwei Wochen statt, behält sich BiMo GbR das Recht vor den erlittenen Einkommensverlust in Rechnung zu stellen.
10.5. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Verankerung oder Befestigung des Mietgegenstandes verantwortlich. Bei Sturm und starkem Wind oder Unwetter muss der Mietgegenstand unverzüglich abgebaut werden und kann nicht verwendet werden.
Artikel 11: Ansprüche
Ist ein Auftraggeber nach Ausführung des Auftrages nicht zufrieden, kann dieser innerhalb von 5 Werktagen eine Beschwerde an BiMo GbR richten. Ist die Beschwerde begründet, können dem Auftraggeber Teile der Kosten erstattet werden. Die Höhe der Erstattung ermisst sich am entstandenen Mangel und wird vom Auftraggeber auf Kulanzbasis berechnet.
Ansprüche des Auftraggebers können nur gestellt werden, wenn die Bezahlung bereits erfolgt ist und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten wurden.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Artikel 12: GEMA-Rechte
Kommen bei der Ausführung eines Auftrages Gema-Rechte oder andere Rechte intellektuellen Eigentums zum Tragen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen und die Kosten hierfür zu tragen.
Artikel 13: Auflösung des Vertrags
13.1. BiMo GbR hat das Recht ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht zeitig, oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, er insolvent ist, sein Vermögen zwangsverwaltet oder beschlagnahmt wird oder der Auftraggeber nicht mehr selber über sein Vermögen bestimmen kann. BiMo GbR kann trotz Vertragsrücktritt anfallende Kosten, Zinsen und Schadensersatz vom Auftraggeber fordern.
13.2. BiMo GbR kann den Vertrag schriftlich kündigen oder die Ausführung des Auftrages aufschieben, wenn nach Vertragsabschluss durch BiMo GbR Umstände zur Kenntnis genommen werden, die vermuten lassen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird oder wenn bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung vereinbart wurde, die nicht oder nur teilweise erfüllt wird.
13.3. Ist die Ausführung des Vertrages nur mit außerordentlich hohen, unrealistischen Aufwänden oder Kosten bezüglich Material und/oder Personen möglich, kann BiMo GbR vom Vertrag zurück treten.
Artikel 14: Streitigkeiten
Als Gerichtsort für Rechtsstreitigkeiten wird der Firmensitz der BiMo GbR zugrunde gelegt.
Artikel 15: Stornierung der Reservierung
Stornierung (Absage der Anmietung) durch den Auftraggeber ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich.
Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet die festgelegte Vergütung nachfolgender Staffelung als Schadenersatz an den Auftragnehmer zu zahlen.
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei dem Auftragnehmer maßgeblich. Auf die Schadensersatzverpflichtung kann freiwillig durch den Auftragnehmer verzichtet werden.
Artikel 16: Kaution
Die BiMo GbR behält sich vor bei Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution zu erheben.
Artikel 17: Lieferung/Abholung
Auf Wunsch kann eine Lieferung/Abholung durch den Auftragnehmer erfolgen. Hierfür kann der Auftragnehmer eine Lieferkostenpauschale pro Strecke berechnen. Diese staffelt sich wie folgt:
Umkreis bis 10 km - 7,00 € pro Strecke
Umkreis bis 15 km - 10,00 € pro Strecke
Umkreis bis 20 km - 15,00 € pro Strecke
Darüber hinaus kann keine Lieferung/Abholung erfolgen, es sei denn es besteht eine gesonderte Absprache.
[1] Beisp.: Anmietung Samstag 04.01. auf Sonntag 05.01. - Rückgabe Sonntag 05.01. Uhrzeit wie unter Punkt 7.8. angegeben
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